Meldebehoerde verlangt neue Adresse fuer Abmeldung in D

alles, was nicht in die speziellen Länderrubriken paßt

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Knallfrosch
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Meldebehoerde verlangt neue Adresse fuer Abmeldung in D

Beitrag: # 48260Beitrag Knallfrosch »

Hallo allerseits,

bin vor kurzem in die Ukraine ausgewandert und wollte nun per Post meinen Wohnsitz in D bei meiner Gemeindeverwaltung abmelden. In dem Abmeldeformular habe ich als neuen Wohnort nur "Ukraine" angegeben.
Obwohl ich der Ansicht bin, das der Staat als Angabe genuegt, verlangt die Meldebehoerde in D nun die komplette Anschrift meines neuen Wohnsitzes. Hier ein Auszug aus der E-Mail von der Behoerde:
"Auf jeden Fall benötige ich für die Abmeldung nach wie vor das Abmeldeformular mit Ihrer Unterschrift sowie die Kopien des Passes Ihrer Frau und Ihres Personalausweises (diesen im Original,wenn es irgendwie möglich ist!). Die Aufforderung, die Wegzugsadresse anzugeben, stützt sich auf § 11 Abs. 1 Niedersächsischen Meldegesetz (NMG) i.V.m. §§ 22 Abs. 1 Nr. 12 NMG, der besagt, dass bei der Abmeldung Daten über gegenwärtige, frühere und zukünftige Anschriften erhoben werden dürfen."
Ich bin der Meinung, dass sich das genannte Gesetz nicht fuer Auswanderer gilt, da dort die Rede von "Einwohnern" (der BRD) ist.
Wer weiss mehr? Viele Gruesse
Knallfrosch
artep

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Beitrag: # 48268Beitrag artep »

Hy, in Hessen wo wir uns abgemeldet haben, als wir im Mai diesen Jahres nach Bulgarien ausgewandert sind, haben wir nur das Land angeben brauchen. Kann es sein, dass die einzelnen Bundesländer da andere Gesetze haben?
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henry
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Beitrag: # 48270Beitrag henry »

wie immer hilft ein Blick ins Gesetz selbst: und da steht nicht mehr und nicht weniger drin, als dass gewisse Daten erhoben werden "duerfen" (die verkaufen die Gemeinden naemlich dann).

In der an Knallfrosch gerichteten Email steht uebrigens auch nur "duerfen". Und wenn man fragen "darf", heisst das noch lange nicht, dass der Befragte antworten "muss".

Also: es bleibt dabei: Man muss, wenn man nicht will, gar nichts sagen. "Bin auf Reisen, weiss noch nicht, wo ich bleibe" reicht. Ich mache in solchen Faellen sogar nur einen Strich :D


Link zum $ 11 Niedersächsisches Meldegesetz (NMG)
http://www.schure.de/2104001/nmg.htm
Gruesse Henry
Oryx
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Beitrag: # 48276Beitrag Oryx »

Also ich habe damals, als ich meinen Wohnsitz abgemeldet habe, sogar nur "Ausland" angegeben, kein spezielles Land, und das war auch in Ordnung. Hat mir die Beamtin damals sogar persönlich so gesagt, ich soll da "Ausland" eintragen. Im Übrigen: "dürfen" heißt genau das, was Henry schon erklärt hat. Du musst darauf im Prinzip gar nicht antworten. Aber wenn Du die Abmeldebestätigung brauchst, musst Du Dich mit Ihnen einigen, sonst geben sie sie Dir nicht. Besser wäre es gewesen, Du hättest Dich noch in Deutschland abgemeldet. Dann hättest Du sogar eine falsche neue Adresse angeben können, wäre ja egal gewesen. Sich erst abzumelden, wenn man nicht mehr im Land ist, ist immer umständlich.
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Siggi!
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Beitrag: # 48294Beitrag Siggi! »

In Bayern haben sie nur nach dem Land, explizit für "statistische Zwecke" gefragt.

Aber wo ist das Problem, wenn Ihr eine Adresse liefern wollt, da ist eine:
ul. Yaroslaviv Val 22
01034 Kiew
Ukraine
Das ist ein nettes Hotel (Radisson Blu), wo ihr erst einmal die erste Zeit wohnt.

Für Deutsche im Ausland gibt es keine Meldepflicht! Wo Ihr danach hingezogen seid, geht niemanden etwas an!

Gruß
Siggi
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