Erben in Deutschland

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Jupp
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Erben in Deutschland

Beitrag: # 3626Beitrag Jupp »

Wer als Ehepaar länger als fünf Jahre im Ausland lebt und ein Partner stirbt und der andere erbt eine Immobilie in Deutschland, so entfällt praktisch der hohe Erbschaftssteuerfreibetrag.

Somit kommen hohe Steuerzahlungen auf den Erben zu.

Das hat der Bundesfinanzhof entschieden in einem Fall, wo eine Familie länger als fünf Jahre in Österreich gelebt hat.

(Az.: II R 56/03). Umgehen kann man die Steuerfalle scheinbar, wenn einer der Ehegatten in den zurückliegenden fünf Jahren nicht im Ausland lebte.

Allerdings ist noch fraglich, ob diese Handhabung EU-Konform ist.


Quelle: KSTA vom 3.02.2006


Edit: Hups, da war ein entscheidendes Wort falsch!
Zuletzt geändert von Jupp am Mo Feb 06, 2006 8:31 am, insgesamt 1-mal geändert.
Auswandern? Eher nicht, aber ein Altersruhesitz irgendwo im Nirgendwo?
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arnego2
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Widerspruechlich

Beitrag: # 3629Beitrag arnego2 »

Hallo Jupp,
Das ist mir zu hoch:
"Wer als Ehepaar länger als fünf Jahre im Ausland lebt und ein Partner stirbt und der andere (ueberlebende(?)) erbt eine Immobilie in Deutschland, so entfällt praktisch der hohe Erbschaftssteuerbetrag."

Ok, also zahlt der verbleibende Eheteil nichts oder bedeutend weniger, richtig? Was ich jetzt icht verstehe ist dieser Satz:
"Somit kommen hohe Steuerzahlungen auf den Erben zu."
Wieso somit kommen hohe(?) Steuerzahlungen auf den Erben zu?

Das ist stark widerspruechlich, findest du nicht?
m-f-G
Arnego2
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Jupp
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Beitrag: # 3650Beitrag Jupp »

bevor ich noch deine anmerkung gelesen habe, fiel mir sofort mein Fehler auf, den ich auch sofort verbessert habe.

Das muß natürlich heißen Erbschaftssteuerfreibetrag.

Sorry, nur ein paar Buchstaben mit großer Wirkung!
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Silvia64
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Beitrag: # 5783Beitrag Silvia64 »

also hab das auch gelesen..
eure Infos sind wirklich umfangreich
denkt man ja im Alltag nicht unbedingt drüber nach :wink:
sfo
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Beitrag: # 5795Beitrag sfo »

keine ahnung wie es mit zurueckgelassenen partnern ist, als meine mutter gestorben ist, konnten die anderen familienmitglieder die erbschaft nicht annehmen, bis ich meinen senf dazugegeben habe. irgenso ein amt hatte mich angeschrieben und mir alles mitgeteilt, erst danach wurde das erbe aufgeteilt.

gruss
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