Erbschaftsangelegenheiten.

Republik Paraguay: Paraguay ist ein Binnenstaat in Südamerika und wird eingeschlossen von Bolivien, Brasilien und Argentinien.

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mamodent
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Erbschaftsangelegenheiten.

Beitrag: # 3704Beitrag mamodent »

Hallo, wie wird das mit den Erben in PY geregelt.
Hat da jemand Erfahrung gesammelt.
Muss ein Testament in PY gemacht werden oder genügt der Erbschein aus Deutschland in übersetzter und beglaubigter Form, wie ich vermute..
mamodent
Schnuppe
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Re: Erbschaftsangelegenheiten.

Beitrag: # 3711Beitrag Schnuppe »

mamodent hat geschrieben:Hallo, wie wird das mit den Erben in PY geregelt.
Hat da jemand Erfahrung gesammelt.
Muss ein Testament in PY gemacht werden oder genügt der Erbschein aus Deutschland in übersetzter und beglaubigter Form, wie ich vermute..
mamodent
Zuerstmal muss der Totenschein vorgelegt werden. Das Testament aus Deutschland sollte das Original sein. Da fangen dann schon die Schwierigkeiten an, wenn das Testament in Deutschland vom Gericht eröffnet wurde.

Die Botschaft macht nämlich fisematenten wenn es eine Kopie ist, auch wenn sie beglaubigt wurde. Hier in Paraguay wird das ganze bei Gericht eingereicht, am besten über einen guten Anwalt. Der kann dann nämlcih bestimmen welches Gericht dafür zuständig ist. Es wird dann eine sogenannte Erbschaftsverwaltung eröffnet. Nach der Eröffnung tauchen dann irgendwann Leute vom Gericht auf und nehmen das Erbe auf. Alles was im Haus und auf dem Grundstück ist, fällt unter Erbschaftsverwaltung, es sei denn man kann durch Quittungen oder sonstiges einwandfrei beweisen, das eine oder mehrer Sachen jemand anderes gehören als den Erblasser.

Wir machen die ganze Sache nämlich gerade durch. Der Besitzer ist in Deutschland verstorben, er lebte in Scheidung, hat seine Frau enterbt, auch vom Pflichtteil und nun wird die Sache natürlich etwas haarig, für den hier lebenden Sohn. Soviel wie wir bis jetzt schon mal wissen ist, das die Gütertrennung aus Deutschland wohl nicht anerkannt wird, weil sie hier nicht eingetragen wurde. Die Ehe hat der Erblasser allerdings in Paraguay beim Familiengericht eintragen lassen, so das auf alle Fälle schon mal eine gesetzliche Erbfolge eintritt. Das heißt, die Kinder bekommen 60% und die Frau 40%. Der gesamte Besitz läuft nämlich auf den Namen der Frau und der hier lebende Sohn und die drei in Deutschland lebenden Kinder, würden ansonsten ziemlich alt aussehen, weil sonst alles die Stiefmutter bzw. Mutter bekäme.

Ist also schon etwas kompliziert die ganze Angelegenheit. Man sollte sich schon rechtzeitig Gedanken machen, was im Falle eines plötzlichen Todes passieren soll, wer was bekommt und das nicht nur in Deutschland absichern, sondern auch in Paraguay.

Schnuppe
mamodent
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Achtung Erbschaft

Beitrag: # 3715Beitrag mamodent »

Hallo Schnuppe, wie soll man sich denn jetzt in PY verhalten.
Was ist genau zu beachten.
Hast Du einen Ratschlag
mamodent
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arnego2
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Erbschaft

Beitrag: # 3716Beitrag arnego2 »

Hallo mamodent,
Erbschaft? Wo ist den das Erbe? In Paraguay oder ist es in Deutschland?

Meines Erachtens gilt das Erbrecht des jeweiligen Landes nur ueber Erbguetter die auch in diesem Land liegen. Was soviel heisst das der Erbe eines Deutschen oder einer Deutschen, der Erbe aufgrund eines Paraguayischen Testaments (nur als Beispiel) schlechte Karten hat sein/ihr Erbe in Deutschland anzutreten. Ob es unmoeglich ist kann ich nicht sagen noch ist mir kein Fall bekannt.

Auf jeden Fall ist es besser vorzusorgen, da kann ich Schnuppe nur zustimmen.

m-f-G
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Schnuppe
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Beitrag: # 3717Beitrag Schnuppe »

Wir werden unser Erbe auf die Namen unserere Kinder umschreiben und uns ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen. Das erspart unseren Kindern die Erbschaftssteuer und einen Haufen ärger. Für die Konten müssen sie dann eben Toten- und Erbschaftsschein vorweisen und darauf evt. die Steuern zahlen.

Ansonsten muss sich schon jeder selber Gedanken machen, wie er das ERbe für Frau und Kinder am besten absichert, vor allem wenn er zum zweitenmal verheiratet ist und aus der ersten Ehe noch Kinder da sind. Und wenn es so dumm läuft wie hier in der zweiten Ehe des Erblassers. Leider, leider geben da eben manche Männer oder auch Frauen scheinbar ihr Gehirn beim Standesbeamten in Verwahrung.

Schnuppe
mamodent
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Beitrag: # 3723Beitrag mamodent »

Hallo Arnego2, ich meine ein eventuelles Erbe in PY, das ein Deutscher erbt.
Was ist da wohl zu beachten.
Einiges hat ja Schnuppe schon gesagt.
Worauf ich hinaus möchte, was für Papiere werden in PY um das Erbe einzutragen benötigt und gibt es da eventuell Fallgruben in die man tappen könnte.
mamodent
Schnuppe
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Beitrag: # 3724Beitrag Schnuppe »

Hallo mamodent,

Totenschein, Testament wenn vorhanden, Erbschein.
Die Falle können zum einen die Kosten werden. Umschreibungen etc. kosten schließlich auch Geld, der Erbe wird wohl einen Notar oder Anwalt brauchen, auch der kostet Geld. Sitzt der Erbe in Deutschland, dann kann es schon vorkommen das alles leergeräumt ist, bevor er in Paraguay ankommt. Da heißt es also jemanden wirklich zuverlässigen haben der auf das Erbe aufpaßt bis eben die oder der Erbe angekommen ist. Das wird je nach Fall und Freundschaft, meistens auch nicht für lau gemacht.

Sollte die/der Erblasser/in evt. eine Paraguayische Frau oder Mann haben, kann sich der Erbe darauf einstellen, NICHTS zu bekommen.

Schnuppe
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arnego2
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Beitrag: # 3726Beitrag arnego2 »

mamodent hat geschrieben: ich meine ein eventuelles Erbe in PY, das ein Deutscher erbt. Was ist da wohl zu beachten.
Hallo Mamodent,
Sollte der Erbe nicht eingetragen sein wird es schwer bis unmoeglich sein.
Aehnlich eines Falles in der ein Paraguayer sein Erbteil in Deutschland abwickeln moechte. Solange er oder sie der zu beerbenden Familie angehoert mag er/sie Glueck oder ein Anrecht haben. Im Testament

Solange wie das Erbe nur eventuel ist, sollte sich jemand entweder mit Zuhilfenahme eines guten und kompetenten Anwalts schlau machen oder einfach den Kopf in den Sand stecken und nichts tun. Was sich als, wer nicht wagt der nicht gewinnt uebersetzten lassen kann. 8)

m-f-G
Arnego2

Ps. Kann aber sehr wohl auch von Land zu Land unterschiedlich laufen. Und Paraguay und seine Gesetzte kenne ich nicht. :cry:
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Schnuppe
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Beitrag: # 3728Beitrag Schnuppe »

Hallo arnego,

es tut sich einiges in Paraguay, allerdings langsam, aber es tut sich was. Kommt natürlich auch immer auf die größe des Erbes an. Liegt es im "normalen" Rahmen, wird sich kaum jemand daran vergreifen. Handelt es sich um ein Millionen Vermögen, dann sieht die Sache schon gaaaanz anders aus. Wenn mich nicht alles täuscht hat Kay in ihrem Forum darüber eine Geschichte geschrieben. Bin mit aber nicht ganz sicher.

http://www.kayelicha.de/pyforum/index.php

Ich hab da kürzlich was gelesen, von einer Frau deren Mann umgebracht wurde. Das Erbschaftsgericht wollte erstmal 750.000 Dollar haben und da die Frau das nicht hatte, wurde das Land beschlagnahmt. Das Land ist mehrere Millionen Wert. Daraufhin zog die Frau vor Gericht und bekam vom obersten Gerichtshof recht. Damit wäre jetzt die Angelegenheit erledigt. Nur genau dieser oberste Gerichtshof eröffnet jetzt auf einmal ein neues Verfahren! Da ist scheinbar jemand ganz scharf auf das Land der Witwe und er hat gut geschmiert......

Schnuppe
Piribebuy
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Beitrag: # 3735Beitrag Piribebuy »

Natürlich ist das Erbrecht , genauso wie in DE , hier streng geregelt!
Auch in Paraguay werden , um eventuell später eintretenden Problemen
in diesem Zusammenhang aus dem Weg zu gehen , z.B. Ehe-Verträge
geschlossen.

Es gibt sowohl Zugewinn-Gemeinschaften als auch Gütertrennung!
Stirbt ein Ehepartner , in der Zugewinn-Gemeinschaft , erbt der andere
sofern keine anderen Verfügungen bestehen , alles.

Sind Kinder vorhanden , so haben diese das Recht auf ihren Pflichtteil.



Toni von Ranch TOPACHI , Ferienhaus-Vermietung,Appartement -Vermietung,Reiten,Erholen,Py Kennenlernen :roll:
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