Hallo,
die Deutsche Botschaft in Ankara teilt mit, das seit 1. Dezember diejenigen  deutschen Staatsbürger, welche mit Türken verheiratet sind, sowie deren Kinder  von den Gebühren der Aufenthaltsgenehmigung (Ikamet tezkeresi) befreit sind.
Grundlage ist das Gegenseitigkeitsprinzip.
Die Botschaft benennt dazu das Aktenzeichen des türkischen Aussenministeriums   AZ: 2006/KVDB/49902
Das ist für die Betroffenen doch mal eine gute Nachricht. 
Fragt sich jedoch nur, ob manch einer sich jetzt nicht aus Kostengründen auf Braut/Bräutigam- Schau begibt.
L.G.
Bia
			
			
									
						
							Gebühren für Aufenthaltsgenehmigung
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Gebühren für Aufenthaltsgenehmigung
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