Das neue Einkommensteuergesetz sieht vor, dass beim immobilienverkauf
15 % der Verkaufswertes als steuerpflichtiges
Einkommen zugrundegelegt werden, darauf entfallen 12 % Steuern.
Die ITP Steuer entfaellt aber dafuer, dies waren 4 % des Einheitswertes.
Steuer beim immobilienkauf
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