Auswandern mit VorschulKind

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ichxyz
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Auswandern mit VorschulKind

Beitrag: # 24767Beitrag ichxyz »

Hallo Ihr Lieben!

Ich glaube, dass ich die Vorgehensweise bei Auswandern so einigermaßen verstanden hab, trotzdem ist mir so ein "Was war zuerst - Huhn-Ei" Phänomen untergekommen.

Ich ersuche um Bestätigung meiner Gedankengänge...

a) Bei einer Wohnbaugenossenschaft kann ich mich nur auf die Wartliste setzen lassen, wenn ich bereits einen Arbeitsvertrag hab (richtig/falsch)

b) Bei Privaten /Maklern brauch ich noch keinen Arbeitsvertrag (richtig/falsch)

c) um auf die Wartelist für einen Vorschuplatz zu kommen braucht man einen Meldezettel aus der Stadt (richtig/falsch)

:arrow: d) Ohne Kinderbetreuungsplatz -keine Arbeit. Ohne Arbeit -keine Wohnung . Ohne Wohnung -kein Meldezettel. Ohne Meldezettel- kein Kinderbetreungsplatz.... :roll:

Das heißt für mich, ich muss erst mal privat eine (teure) Wohnung im gewünschten Ort mieten, mich dort auf die Warteliste für eine Betreungsplatz setzen lassen und bis es so weit ist weiter in Österreich bleiben und arbeiten und für zwei Wohnungen zahlen. Sobald Betreuungsplatz-Zusage, dann Arbeitsangebot in NL annehmen und mich auf die Warteliste von Siedlungsgenossenschaft setzen lassen...

Ist dieser Gedankengang so richtig, oder hab ich was falsch überlegt, bzw. gibt es eine andere Lösung (ich hoffe ja)...

Bitte um Rat der Auswandererexperten und Mitglieder mit Kindern, wie die das gemeistert haben.

frage: Wie geht dass, wenn man einfach aufgrund eines Jobangebotes einwandert mit einem Kind über vier, dann "muss" es doch aufgrund der Schulpflicht aufgemommen werden, oder wie läuft das dann?

Danke im vorhinein für eure Antworten und Tipps
Ich finde es toll dass es so ein Forum gibt....

Liebe Grüße aus Österreich

Simone
SavvyTraveller
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Re: Auswandern mit VorschulKind

Beitrag: # 24778Beitrag SavvyTraveller »

Vielleicht verrätst Du uns erstmal wo Du überhaupt hinziehen möchtest. Ich vermute einfach mal es geht um die Niederlande.
ichxyz hat geschrieben:a) Bei einer Wohnbaugenossenschaft kann ich mich nur auf die Wartliste setzen lassen, wenn ich bereits einen Arbeitsvertrag hab (richtig/falsch)
Arbeit bzw. Einkommen spielt erst bei der Zuweisung eine Rolle. Wartezeit kann man schon vorher aufbauen.
b) Bei Privaten /Maklern brauch ich noch keinen Arbeitsvertrag (richtig/falsch)
Hä? Glaubst Du jemand vermietet Dir eine Wohnung ohne Einkommensnachweis?
c) um auf die Wartelist für einen Vorschuplatz zu kommen braucht man einen Meldezettel aus der Stadt (richtig/falsch)
Das hängt von der Schule ab. Die können die Kriterien zur Auswahl ihrer Kinder selbst festlegen. Es gibt auf jeden Fall welche denen es egal ist wo man wohnt.
frage: Wie geht dass, wenn man einfach aufgrund eines Jobangebotes einwandert mit einem Kind über vier, dann "muss" es doch aufgrund der Schulpflicht aufgemommen werden, oder wie läuft das dann?
Wartelisten gibt es vor allem bei den beliebten Schulen. Ich habe noch nicht davon gehört, dass schulpflichtige Kinder zu Hause bleiben müssen weil es nicht genug Schulen gibt. Daher sollte sich immer eine finden lassen, nur kann man sich dann vielleicht nicht aussuchen welche.
ichxyz
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Beitrag: # 24781Beitrag ichxyz »

Danke für die rasche Auskunft!

Ups, Ja, Niederlande wäre mein Traumziel, bin noch am Anfang meiner Planung. In einem Jahr könnte es losgehen. hab mir so Raum Den Haag vorgestellt. (weil wenn ich wirklich keinen Schulplatz finde dort zumindest die Internationale Schule ist)

Miete in Österreich: Hier in Österrecih fragt im Prinzip keiner ob man ein Einkommen hat, bzw. wird man vielleicht gefragt was man von Beruf ist, aber vorweisen muss man selbt bei Wohnbaugenossenschaften nichts. Dafür gibt es ja die bis zu 6 Monatsmieten Kaution als Sicherstellung. Und dann wenn man nicht zahlt die gerichtliche Räumung... Da bin ich wohl in meiner Vermutung, dass es in NL ähnlich ist falsch gelegen - gut das ich es jetzt weiß.

Liebe grüße
Simone
SavvyTraveller
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Beitrag: # 24786Beitrag SavvyTraveller »

In manchen Regionen geht es nicht nur um die Höhe des Einkommens, sondern auch dass man nachweisen muss in der selben Region zu arbeiten um dort eine Wohnung mieten zu dürfen. In Den Haag ist das allerdings nicht der Fall.

Sehr wohl hantieren die Gesellschaften überall Tabellen, die besagen welche Miethöhe zum Einkommen passt. Man darf nur Wohnungen mieten, für die man nicht zu viel und nicht zu wenig verdient.

Das sind die Wartezeiten in Den Haag:

http://www.woonnet-haaglanden.nl/woning ... p?plaats=2

In NL sind maximal 3 Monatsmieten Kaution erlaubt. Gerichtliche Räumungen sind allerdings auch hier an der Tagesordnung.
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