Liebe Leute,
ich bitte um Mäßigung! Oder müssen wir schon wieder einen Thread schliessen?
Grundsätzlich ist die Rente dort zu versteuern, wo es das DBA vorschreibt. Je nach Land, kann das der Wohnsitzstaat sein oder auch der Staat aus dem die Rente stammt (in diesem Fall DE). Es gibt keine einheitliche Regelung, jedes DBA kann anders abgefaßt sein.
Hier etwas zum Lesen zum Thema
Wie wir aus informierten Berliner Kreisen wissen, bastelt das Bundesfinanzministerium (BMF) unter Hochdruck an neuen Doppelbesteuerungsabkommen. In diesen soll das Besteuerungsrecht von Renten grundsätzlich dem deutschen Staat vorbehalten sein, sodass die Steuerlücke geschlossen wird.
Lebt man in einem Land, mit dem DE kein DBA hat (wie z.B. eine klassische Steueroase), so hat DE das Besteuerungsrecht aufgrund des EStG.
@Gambler888 Die Mehrzahl der Auswanderer in BG (und auch in meiner Wahlheimat) sind (Früh)Rentner. Z.B. in den USA sieht es sicher anders aus. Es ist eine Frage, welche Perspektiven ein Land für Menschen im erwerbsfähigem Alter bietet. Auswandern unter Palmen im Ruhestand ist schon so etwas wie ein kollektiver Traum in DE! Selbstverständlich sind für einige Auswanderer auch steuerliche Gründe ausschlaggebend. Diese Personen wandern aber wohl eher in die Schweiz als denn nach BG aus. Auch gibt es einige Personen, die aufgrund gesundheitlicher Probleme weit vor dem Begin der Altersrente, Frührente beziehen. Was soll an alle dem so verwunderlich oder moralisch verwerflich sein?
Gruß
Siggi