Hauptwohnsitz in Ö anmelden und in D auch Wohnsitz lassen?
Moderator: Moderatoren
Hauptwohnsitz in Ö anmelden und in D auch Wohnsitz lassen?
Hallo
In dem "Merkblatt - Übersiedlung deutscher Staatsangehöriger nach Österreich" steht drin:
Der Botschaft sind folgende Dokumente vorzulegen:
· Ihr deutscher Pass bzw. Kinderreisepass,
· die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes und
· die Meldebestätigung von Österreich
Nun möchte ich mich in D eigentlich nicht abmelden, da ich hier noch private Zusatzrenten laufen habe und weiterhin noch wählen möchte.
Ich wohne in D bei meinem Bruder im Haus.
Kann ich nun in Ö irgendwie den Hauptsitz und in D auch noch einen Wohnsitz haben?
In dem "Merkblatt - Übersiedlung deutscher Staatsangehöriger nach Österreich" steht drin:
Der Botschaft sind folgende Dokumente vorzulegen:
· Ihr deutscher Pass bzw. Kinderreisepass,
· die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes und
· die Meldebestätigung von Österreich
Nun möchte ich mich in D eigentlich nicht abmelden, da ich hier noch private Zusatzrenten laufen habe und weiterhin noch wählen möchte.
Ich wohne in D bei meinem Bruder im Haus.
Kann ich nun in Ö irgendwie den Hauptsitz und in D auch noch einen Wohnsitz haben?
Re: Hauptwohnsitz in Ö anmelden und in D auch Wohnsitz lasse
Um waehlen zu duerfen muss man nicht angemeldet bleiben...du laesst dir dann die Wahlunterlagen nach OE schicken...deine Rente schicken sie dir auch nach OE....Celeron hat geschrieben: Nun möchte ich mich in D eigentlich nicht abmelden, da ich hier noch private Zusatzrenten laufen habe und weiterhin noch wählen möchte.
Du hast dann 2 Hauptwohnsitze , denn wenn man in's Ausland zieht kann man keine Zweitwohnsitz in D haben...du musst dann aber wahrscheinlich auch weiterhin fuer D die Steuererklaerung machen auch wenn du dort nichts verdienst...Kann ich nun in Ö irgendwie den Hauptsitz und in D auch noch einen Wohnsitz haben?
Wenn waehlen und Rente deine einzigen Gruende fuer nicht-abmelden sind, wuerde ich mich abmelden,
Re: Hauptwohnsitz in Ö anmelden und in D auch Wohnsitz lasse
Nebenbei: Für deutsche im Ausland gibt es keine Meldepflicht. Bei der Botschaft musst Du nur dann irgendwas vorlegen, wenn Du einen neuen Pass von ihnen willst. Den kannst Du Dir aber auch direkt in DE besorgen.Celeron hat geschrieben:Der Botschaft sind folgende Dokumente vorzulegen:
Gruß
Siggi
Re: Hauptwohnsitz in Ö anmelden und in D auch Wohnsitz lasse
Nein. Zumindest wollen Sie von mir keine, trotz deutschem Wohnsitz.rabiene hat geschrieben:...du musst dann aber wahrscheinlich auch weiterhin fuer D die Steuererklaerung machen auch wenn du dort nichts verdienst...
Gruss ich
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also ich muss in D. auch keine Steuererklärung machen, das musst du nur machen wenn du dort auch gearbeitet hast. Ich hab jedenfalls meine Hauptwohnsitze noch in D und in Ö. Funktioniert bestens. Und die dt. Botschaft in Ö brauchte man fürs anmelden nicht, das macht man auf dem österreichischen Amt....
Gruss,
Marcus
Gruss,
Marcus
Die Steuererklärung ist unabhängig vom Wohnsitz.
Selbst mit ausschliesslichem Wohnsitz im Ausland muss man eine Steuererklärung in DE machen, wenn man Einkünfte aus DE bezieht (z.B. aus Vermietung und Verpachtung). Ohne Einkommen aus DE ergibt sich selbst mit ausschliesslichem Wohnsitz in DE keine Verpflichtung zu Abgabe einer Steuererklärung.
Gruß
Siggi
Selbst mit ausschliesslichem Wohnsitz im Ausland muss man eine Steuererklärung in DE machen, wenn man Einkünfte aus DE bezieht (z.B. aus Vermietung und Verpachtung). Ohne Einkommen aus DE ergibt sich selbst mit ausschliesslichem Wohnsitz in DE keine Verpflichtung zu Abgabe einer Steuererklärung.
Gruß
Siggi
Re: Hauptwohnsitz in Ö anmelden und in D auch Wohnsitz lasse
Melden tun die sich ja nicht bei dir....ich hat geschrieben: Nein. Zumindest wollen Sie von mir keine, trotz deutschem Wohnsitz.
ich hab mal was gefunden..ist zwar fuer die Schweiz..aber das wird wohl fuer alle Laender gelten....die Frage war "muss ich Steuererklaerung machen obwohl ich im Ausland lebe"....
Wenn du vor dem Umzug bzw. der Abmeldung des deutschen Wohnsitzes bereits irgendein Einkommen bezogen hast, warst du damals unter Umständen Einkommenssteuerpflichtig.
Diese Steuerschuld fällt natürlich nicht einfach weg, nur weil du Deutschland verlassen hast. Was glaubst du wohl, wer noch hier wäre, wenn das funktionieren würde???
Nach deiner Abmeldung entfällt die Pflicht. Aber eben erst ab diesem Datum.
Wer sich in Deutschland komplett abmeldet und ins Ausland zieht, z.B. in die Schweiz und zuvor Einkommensteuer zu zahlen hatte, muss auch noch in den Folgejahren Steuererklärungen nach Deutschland abgeben und auch Steuern bezahlen. Dadurch will der deutsche Staat verhindern dass zuviele Steuern entgehen.
ich nehme auch mal an das dies auch im ESTG festgelegt ist...als Deutscher unterlegst Du auch dem deutschen Einkommensteuerrecht und dafür gibt es Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Staaten.
und hier steht es auch...
http://www.wohin-auswandern.de/steuer-im-ausland
und bloss weil die euch nicht nachlaufen, heisst das nicht das ihr die Erklaerung nicht machen muesst..Steuer muesst ihr aber nur 1x zahlen weil es das DBA gibt ....
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Siggi hat es schon auf den Punkt gebracht! Wenn du keine Einkünfte aus Deutschland hast, dann brauchst du auch keine Steuererklärung dort zu machen. Falls das Finanzamt nachfragen sollte dann hast du ja die leere Lohnsteuerkarte als Beweis... In Ö. dauert die Steuererklärung übrigens ca. 10 Minuten am PC, dafür gibts aber auch so gut wie gar nix zurück...
Gruss,
Marcus
Gruss,
Marcus
Sicher, Du bist dann in DE steuerpflichtig. Aber ohne Einkommen, für welches DE ein Besteuerungsrecht hat, keine Verpflichtung zu Abgabe einer Erklärung.rabiene hat geschrieben:Seite 6
Nebenbei: Ein DBA gibt es bei weitem nicht mit jedem Land. Bei Verzug in eine Steueroase kann es sehr wichtig sein, keinen Wohnsitz in DE zu behalten, sonst bleibt das Besteuerungrecht in DE (s. Fall Boris Becker). Aber für Österreich ist diese Anmerkung irrelevant.
Solche Links wie
http://www.wohin-auswandern.de/steuer-im-ausland
sind gefährlich. Die Darstellung dort ist stark verkürzt und in vielen Fällen daher einfach nur falsch. Insbesondere kommt es in ganz vielen Fällen nicht auf die 183 Tage an. Das hat jemand geschrieben, der vom internationalen Steuerrecht fast keine Ahnung hat. Einfach vollkommen falsch ist beispielsweise diese Aussage:
Leider gibt es im Netz mehr Seiten mit falschen Informationen als solche, die richtig informieren.Also wenn Sie Wohnsitze in Deutschland und einem anderen Land haben und Einkünfte in Deutschland erzielen, müssen Sie nur hier Steuern zahlen, wenn Deutschland ein entsprechendes Abkommen mit dem anderen Staat hat
Gruß
Siggi
Also zusammenfassend so wie ich es verstanden habe........
Ich melde mich in Österreich mit meinem Meldeschein an, muss dann aber keine Abmeldebescheinigung aus Deutschland vorlegen?
Und solange ich mich in Deutschland nicht abmelde, bleibt der Wohnsitz bestehen? (Das Haus meines Bruders)
Oder melde ich mich in Ö mit dem Meldeschein an und gebe auf dem Amt in Deutschland dann an, das ich meinen Hauptsitz in Ö habe, aber auch in D meinen Nebensitz lassen möchte?
Ich melde mich in Österreich mit meinem Meldeschein an, muss dann aber keine Abmeldebescheinigung aus Deutschland vorlegen?
Und solange ich mich in Deutschland nicht abmelde, bleibt der Wohnsitz bestehen? (Das Haus meines Bruders)
Oder melde ich mich in Ö mit dem Meldeschein an und gebe auf dem Amt in Deutschland dann an, das ich meinen Hauptsitz in Ö habe, aber auch in D meinen Nebensitz lassen möchte?
Kurz geantwortet: Die ersten beiden "Ja" die letzte Frage "Nein". Zu bemerken ist, dass es natürlich ein Verstoß gegen die Meldegesetze darstellt, wenn diese Wohnung beim Bruder nur auf dem Papier existiert. Ferner können an der Meldung in DE auch bestimmte Pflichten hängen können. So etwas merkst Du beim nächsten Zensus, ggf. wollen Krankenkassen einen Nachweis sehen, dass Du die Versicherungspflicht erfüllst. Die GEZ kann lästig werden (spätestens ab 2013), etc.
Gruß
Siggi
Gruß
Siggi
- kurtchen
- Beiträge: 1175
- Registriert: Fr Jul 08, 2005 6:34 pm
- Wohnort: nach 5 Jahren Beneluxländer in Köln gelandet
zum das Haus des Bruders:
da kann er doch wohnen und ein Zimmer haben ?
Da wird sicherlich keine Fremdenpolizei vorbeikommen.
Ich hatte das auch so gemacht, ein offizieller Wohnsitz in D und
z.B ein Wohnsitz in Belgien.
Vorteil war: ich konnte mein Auto in D versichern, da Wohnusitz.
ALSO NICHT IN BELGIEN.
Mehrmals in der Polizeikontrolle in Belgien musste ich meine Papiere
vorzeigen, klar: ich zeigte den deutschen Pass , deutsches KFZ und gut ist.
Belgien ist Hochsteuerland, das hätte viel KFZ Steuer als auch
Versicherungen gekostet.
Ob das legal war ? Siggi oder andere werden das bestimmt ergänzen.
Jedenfalls hat es keiner aus Belgien beanstandet.
da kann er doch wohnen und ein Zimmer haben ?
Da wird sicherlich keine Fremdenpolizei vorbeikommen.
Ich hatte das auch so gemacht, ein offizieller Wohnsitz in D und
z.B ein Wohnsitz in Belgien.
Vorteil war: ich konnte mein Auto in D versichern, da Wohnusitz.
ALSO NICHT IN BELGIEN.
Mehrmals in der Polizeikontrolle in Belgien musste ich meine Papiere
vorzeigen, klar: ich zeigte den deutschen Pass , deutsches KFZ und gut ist.
Belgien ist Hochsteuerland, das hätte viel KFZ Steuer als auch
Versicherungen gekostet.
Ob das legal war ? Siggi oder andere werden das bestimmt ergänzen.
Jedenfalls hat es keiner aus Belgien beanstandet.
Wenn er dort wirklich wohnt, sicher. Wenn es nur eine Meldeadresse ist, dann ist es wohl mindestens ein Vergehen gehen das Meldegesetz.kurtchen hat geschrieben:da kann er doch wohnen und ein Zimmer haben
Bitte nicht zum 100. Mal das KFZ Thema! Kurz: Nein, es ist nicht legal.Ob das legal war ? Siggi oder andere werden das bestimmt ergänzen.
Nach einem Unfall (am "besten" mit Personenschaden) würdest Du sehen, wo das Problem liegt. Nur dann ist es zu spät und Du zahlst vielleicht bis an Dein Lebensende! Lohnt sich dieses "sparen"?Jedenfalls hat es keiner aus Belgien beanstandet.
Gruß
Siggi