Beibehaltungsgenehmigung
Moderator: Moderatoren
Amish ich wurde Dir gerne weiter helfen aber ohne ein Land zu wissen,ist das schwierig.
Es gibt manche,aber nicht alle Länder,die Dir den Landespass abstellen,neben Deinem Deutschen Pass.
Ich selbst,würde vorziehen dann den deutschen Pass und dem vom neuen Land gleichzeitig zu besitzen aber das ist Deine Entscheidung.
Es gibt manche,aber nicht alle Länder,die Dir den Landespass abstellen,neben Deinem Deutschen Pass.
Ich selbst,würde vorziehen dann den deutschen Pass und dem vom neuen Land gleichzeitig zu besitzen aber das ist Deine Entscheidung.
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Amish's letzter Beitrag war im Jahre 2008.Dilana hat geschrieben:Amish ich wurde Dir gerne weiter helfen aber ohne ein Land zu wissen,ist das schwierig.
Es gibt manche,aber nicht alle Länder,die Dir den Landespass abstellen,neben Deinem Deutschen Pass.
Ich selbst,würde vorziehen dann den deutschen Pass und dem vom neuen Land gleichzeitig zu besitzen aber das ist Deine Entscheidung.
Die Frage war nach einem Deutschen Zweitpass.
Und wenn Du in ein Land auswanderst, welches Doppelstaatsbürgerschaften erlaubt, würdest Du trotzdem eine Beibehaltungsgenehmigung benötigen - ansonsten verlierst Du die Deutsche Staatsbürgerschaft.
Die Beibehaltungsgenehmigung ist für EU Staaten und die Schweiz nicht mehr notwendig. Ansonsten gibt es keine Unterschiede, soweit mir bekannt ist.
Ich hätte dies wohl begründen können, denn
1. die Bindung an DE hätte ich durch meine GmbH nachweisen können (Verwandte und Besuche in DE reichen zum Bindungsnachweis nicht).
2. es entstehen mir Nachteile durch meine deutsche Staatsbürgerschaft, denn ich kann keine landwirtschaftlichen Nutzflächen als Ausländer erwerben.
Aber woran es scheiterte: Die Ukraine erlaubt keine doppelten Staatsbürgerschaften. Somit habe ich auch weiterhin nur meinen deutschen Pass.
Gruß
Siggi
P.S: Da sich das Thema geändert hat (s. Anmerkung von Roland), habe ich die Beiträge abgetrennt.
Ich hätte dies wohl begründen können, denn
1. die Bindung an DE hätte ich durch meine GmbH nachweisen können (Verwandte und Besuche in DE reichen zum Bindungsnachweis nicht).
2. es entstehen mir Nachteile durch meine deutsche Staatsbürgerschaft, denn ich kann keine landwirtschaftlichen Nutzflächen als Ausländer erwerben.
Aber woran es scheiterte: Die Ukraine erlaubt keine doppelten Staatsbürgerschaften. Somit habe ich auch weiterhin nur meinen deutschen Pass.
Gruß
Siggi
P.S: Da sich das Thema geändert hat (s. Anmerkung von Roland), habe ich die Beiträge abgetrennt.
Okay,ja das verstehe ich mit der Trennung der Themen.
Mir ist das Datum nicht aufgefallen wann der Beitrag erfasst wurde.
Das mit der EU ist mir bekannt,wie ich es von Dir lese Siggi.
Was mir aber auch bekannt ist,dass es Länder gibt,die beide Pässe genehmigen.
Den von Deutschland und dessen des Landes.
Da beide dann in Besitz sind,besteht für beide Länder,dasselbe Recht wie die einheimischen geborenen Staatsbürger.
Aber wie ich lese und verstehe,muss das erst genehmigt werden,dass bei Auswanderung der Deutsche Pass beibehalten wird richtig?
Da kommt mir die Frage auf,da ich mich selbst noch nicht ganz so weit hineinbegeben habe,da ich noch länger dafür Zeit habe.
Wo ich dieser einfordern,beantragen oder wo auch immer in die Tat umsetzen kann?
Und natürlich auch,wo ich diesen Pass verlängern kann,denn jedes mal nach Deutschland einreisen wäre ja sicher auch umständlich.
Mir ist das Datum nicht aufgefallen wann der Beitrag erfasst wurde.
Das mit der EU ist mir bekannt,wie ich es von Dir lese Siggi.
Was mir aber auch bekannt ist,dass es Länder gibt,die beide Pässe genehmigen.
Den von Deutschland und dessen des Landes.
Da beide dann in Besitz sind,besteht für beide Länder,dasselbe Recht wie die einheimischen geborenen Staatsbürger.
Aber wie ich lese und verstehe,muss das erst genehmigt werden,dass bei Auswanderung der Deutsche Pass beibehalten wird richtig?
Da kommt mir die Frage auf,da ich mich selbst noch nicht ganz so weit hineinbegeben habe,da ich noch länger dafür Zeit habe.
Wo ich dieser einfordern,beantragen oder wo auch immer in die Tat umsetzen kann?
Und natürlich auch,wo ich diesen Pass verlängern kann,denn jedes mal nach Deutschland einreisen wäre ja sicher auch umständlich.
Durch die Auswanderung ändert sich die Staatsangehörigkeit nicht. Die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes muss man aktiv annehmen wollen. Das ist gar nicht so einfach. I.a. muss man in dem Land viele Jahre gelebt haben, die Landessprache gut beherrschen, nicht straffällig geworden sein, etc. sonst geht es überhaupt nicht. Daneben kann es noch eine Reihe weiterer Auflagen geben. Hier mal die Erfordernisse für Ausländer, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen, damit man eine Vorstellung bekommt:Dilana hat geschrieben:Aber wie ich lese und verstehe,muss das erst genehmigt werden,dass bei Auswanderung der Deutsche Pass beibehalten wird richtig?
http://www.info4alien.de/einbuergerung/ ... spruch.htm
Die Beibehaltungsgenehmigung benötigt man für den Fall, in dem man die deutsche Staatsbürgerschaft beim Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft nicht verlieren möchte.
Die meisten Auswanderer, die als Rentner ins Ausland gehen, ändern ihre Staatsangehörigkeit nicht.
Ein Reisepass kann nicht verlängert werden. Es wird ein neuer ausgestellt. Dafür ist die Botschaft des Wohnsitzlandes zuständig.Und natürlich auch,wo ich diesen Pass verlängern kann,denn jedes mal nach Deutschland einreisen wäre ja sicher auch umständlich.
Für mich sind es bis zur Botschaft über 1000km. Ich muss min. 2 Mal zur Botschaft (persönlich, das Verschicken der Dokumente ist nicht möglich). Da ich ohnehin ab und an zu Besuch in DE bin, habe ich mir meinen Pass in DE besorgt, weil dies für mich einfacher war. Auch das ist möglich: Anmelden, Pass beantragen, Pass empfangen, Abmelden, zurück ins Ausland. Macht i.a. natürlich nur dann Sinn, wenn man ohnehin zu Besuch in DE ist.
Gruß
Siggi
Ja,die Schwierigkeit des Aufenthalts zu erlagen,was ja nur der Anfang jeh,hier in Deutschland ist mir bekannt.
Da gestaltet es sich in jedem EU Land leichter nach meinem Erfahrungswissen.
Ich bevorzuge es auch,meine Deutsche Staatsbürgersfhaft zu behalten daher wurde mich interresieren,wo ich die Beibehaltung beantragen muss?
Ich erkundige mich mal die Tage,wie sich das in meinem Auswanderungsland handhabt die Tage.
Es stimmt,Botschaften gestalten sich nur mit persönlichen Vortreten.
Die Entfernung macht es sehr schwer.
Da gestaltet es sich in jedem EU Land leichter nach meinem Erfahrungswissen.
Ich bevorzuge es auch,meine Deutsche Staatsbürgersfhaft zu behalten daher wurde mich interresieren,wo ich die Beibehaltung beantragen muss?
Ich erkundige mich mal die Tage,wie sich das in meinem Auswanderungsland handhabt die Tage.
Es stimmt,Botschaften gestalten sich nur mit persönlichen Vortreten.
Die Entfernung macht es sehr schwer.
Dort steht wer zuständig ist (hängt vom Wohnsitz ab):
http://de.wikipedia.org/wiki/Beibehaltungsgenehmigung
Ich bin verwundert, willst Du denn die Staatsbürgerschaft des Ziellandes annehmen? Wenn ja, warum? Wenn nein, dann hast Du mit der Beibehaltungsgenehmigung nichts zu tun.
Gruß
Siggi
http://de.wikipedia.org/wiki/Beibehaltungsgenehmigung
Ich bin verwundert, willst Du denn die Staatsbürgerschaft des Ziellandes annehmen? Wenn ja, warum? Wenn nein, dann hast Du mit der Beibehaltungsgenehmigung nichts zu tun.
Gruß
Siggi
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Du bist derzeit noch in D? eine gültige Beibehaltungsgenehmigung muss vorliegen, wenn Du freiwillig eine andere Staatsbürgerschaft annimmst.Dilana hat geschrieben: Ich bevorzuge es auch,meine Deutsche Staatsbürgersfhaft zu behalten daher wurde mich interresieren,wo ich die Beibehaltung beantragen muss?
Da eine Beibehaltungsgenehmigung in der Regel nur 2 Jahre gültig ist, solltest Du sie nicht zu früh beantragen (sie muss ja zum Zeitpunkt der Annahme der anderen Staatsbürgerschaft gültig sein).
Nur so aus reiner Neugierde....wo soll es denn hingehen?Dilana hat geschrieben: Ich erkundige mich mal die Tage,wie sich das in meinem Auswanderungsland handhabt die Tage.
Nur um Missverständnisse zu vermeiden:Dilana hat geschrieben: Es stimmt,Botschaften gestalten sich nur mit persönlichen Vortreten.
Die Entfernung macht es sehr schwer.
Konsulate sind auch in der Lage, einen Pass auszustellen. Ich musste letzten Monat nicht nach Washington D.C., um meinen neuen Pass zu beantragen, sondern konnte das in Chicago (weniger als 100 Meilen entfernt) tun.
Viel Glück,
Roland
Herzlichen Dank Siggi,für den Link.
Ich habe Ihn gespeichert und lese mir Ihn in Ruhe durch.
Ich bin im Augenblick definitiv dafür,dass ich beide Staatsbürgerschaftspässe besitze denn wie ich ja von Dir selbst auch schon gelesen hatte,ist vieles möglich,als wie wenn man Wir den deutschen Pass besitzt aber ich mochte auch definitiv meine Staatsbürgerschaft behalten,da ich somit es leichter habe,nach Hause zu reisen usw.
Hallo Roland
Ich bin noch in Deutschland und sowie es jetzt aussieht auch noch die nächsten 2 bis 4 Jahre.
Es geht nach Asien aber ich finde auch Deine Ecke interresant.
Gibt es denn im Forum ein Tread,wo einige Ihre Auswanderecken Uns Beweggründe schildern?
Ok,dann weiss ich Bescheid,dass die Beibehaltungsgenehmigung nur 2 Jahre gültig ist.
Danke
Ich habe Ihn gespeichert und lese mir Ihn in Ruhe durch.
Ich bin im Augenblick definitiv dafür,dass ich beide Staatsbürgerschaftspässe besitze denn wie ich ja von Dir selbst auch schon gelesen hatte,ist vieles möglich,als wie wenn man Wir den deutschen Pass besitzt aber ich mochte auch definitiv meine Staatsbürgerschaft behalten,da ich somit es leichter habe,nach Hause zu reisen usw.
Hallo Roland
Ich bin noch in Deutschland und sowie es jetzt aussieht auch noch die nächsten 2 bis 4 Jahre.
Es geht nach Asien aber ich finde auch Deine Ecke interresant.
Gibt es denn im Forum ein Tread,wo einige Ihre Auswanderecken Uns Beweggründe schildern?
Ok,dann weiss ich Bescheid,dass die Beibehaltungsgenehmigung nur 2 Jahre gültig ist.
Danke
Den anderen laendern ist es meist egal wieviele SB''s man hat..es geht um die deutschen die wollen wissen warum du die anderen annehmen musst/willst..Dilana hat geschrieben:Was mir aber auch bekannt ist,dass es Länder gibt,die beide Pässe genehmigen.
nein, muss es nicht....ich kennen jetz kein land wo man sofort die SB beantragen kann..meist muss man einige Jahre dort leben..Aber wie ich lese und verstehe,muss das erst genehmigt werden,dass bei Auswanderung der Deutsche Pass beibehalten wird richtig?
Musst du auch nicht, ausser du bleibst in D gemeldet..ansonsten gehst du zum deutschen Konsulat in dem Land wo du dann wohnst..Und natürlich auch,wo ich diesen Pass verlängern kann,denn jedes mal nach Deutschland einreisen wäre ja sicher auch umständlich.
nein, muss sie nicht weil dem land mit der neuen SB interessiert das nicht..die BBG muss nur beantragt sein..dann verliert man sie nicht automatisch....Beibehaltungsgenehmigung muss vorliegen, wenn Du freiwillig eine andere Staatsbürgerschaft annimmst.
Nope weil siehe oben..(sie muss ja zum Zeitpunkt der Annahme der anderen Staatsbürgerschaft gültig sein).
Ich sage mal denen ist das wurscht..wenn es den Amis schon wurscht ist wieviel SB's man hat..wo die doch so paranoid sind..Dilana hat geschrieben: Ich erkundige mich mal die Tage,wie sich das in meinem Auswanderungsland handhabt die Tage.
Lieber Himmel wo willst du denn hin?Dilana hat geschrieben: Es stimmt,Botschaften gestalten sich nur mit persönlichen Vortreten.
Die Entfernung macht es sehr schwer.
ich nur 35 MI...aber es geht nur wenn man Abmeldebescheinigung bringt..wenn man keine hat zahlt man sich dumm und dusselig fuer einen Pass..Nur um Missverständnisse zu vermeiden:
Konsulate sind auch in der Lage, einen Pass auszustellen. Ich musste letzten Monat nicht nach Washington D.C., um meinen neuen Pass zu beantragen, sondern konnte das in Chicago (weniger als 100 Meilen entfernt) tun.