Krankenversichert? das is hier die Frage...

naja, auch ein Sonnenland, aber doch nicht so richtig, oder?

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Eresh
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Krankenversichert? das is hier die Frage...

Beitrag: # 47182Beitrag Eresh »

Hallo,

ich hab eine Frage, wobei mir bisher niemand ganz genau was sagen konnte und deswegen wende ich mich wieder hier ans Forum ^^ Ich weis das jetzt einige sagen, das es bereits ähnliche Beiträge gibt, aber ich kann mir nicht aus allen Beiträgen was zusammenschustern und hoffen das alles klappt... deswegen bitte ich um Hilfe.

Also zum 8.8.2012 werd ich nach Österreich, ziehen zu meinen Freund. Meinen Job hab ich zum 10.8 gekündigt (durch Überstd ist soweit mit meiner momentanen Arbeit alles geregelt, das der Termin steht). Wohnung ist vorhanden, aber einen neuen Job noch nicht (was ich aber schnellst ändern werd).
Wie sieht das mit meiner Krankenversicherung aus? Bin ich den August noch versichert (ich denke nicht, weil ich mich ja hier abmelde), läuft das genau dann aus? Muss ich mich hier bei der Krankenkasse auch noch abmelden? Wo und wie und was brauche ich alles, damit ich mich in Österreich Versichern kann?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen ^^

Danke im Vorraus
Dilana
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Beitrag: # 47224Beitrag Dilana »

Hallo Eresh

Wenn Du über Dein Arbeitgeber versichert bist, wird die wohl mit der Kündigung bzw der Beendigung des Arbeitsverhältniss erloschen werden.

Ich selbst, würde der Krankenkasse Deine neue Adresse,für den Fall aller Fälle mitteilen.

Für die unbeantworteten Fragen,hoffe ich für Dich auf zahlreiche Antworten.

Alles Gute Dir,für den Neustart : )
Uwi
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Beitrag: # 47459Beitrag Uwi »

Nach Deiner Kündigung erlischt ja für Deinen Arbeitgeber die Verpflichtung, seinen Teil der Sozialversicherungskosten zu zahlen. Normalerweise übernimmt das dann z.B. das Arbeitsamt - hast Du Dich noch in D arbeitslos gemeldet? Auch wenn es nur ein paar Wochen sind, könnte das sinnvoll sein und es vermeidet spätere Nachfragen, Mißverständnisse etc.
Du kannst Dich freiwillig versichern, d.h. Du zahlst den Beitrag selbst - die Krankenkasse fragt da irgendwann mal nach, spätestens dann, wenn Du Leistungen in Anspruch nimmst.
Ich glaub, eine formale Kündigung ist nicht erforderlich (kann mich nicht 100%tig erinnern), aber ich würde der Krankenkasse einfach eine Mail schreiben oder kurz anrufen und denen mitteilen, dass Du ins Ausland ziehst. Kann nicht schaden.

In Österreich kenne ich nur den Weg, dass Dich Dein neuer Arbeitgeber bei der jeweiligen Gebietskrankenkasse anmeldet, das läuft automatisch, Du bekommst dann eine Weile später die E-Card zugeschickt. Ich denke aber, die Option, sich selbst freiwillig zu versichern wird es hier auch geben - das könnte aber teuer werden.
Eresh
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Beitrag: # 47664Beitrag Eresh »

danke dir ^^ also es sieht nun so aus: ich hatte die Chance gehabt einen Tag wo zu arbeiten. Der Arbeitgeber hat mich also dann automatisch bei der gebietskrankenkasse angemeldet und bekomme nun dann mit der Zeit ne e-card zugeschickt oder hab ich das nun falsch verstanden?
Uwi
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Beitrag: # 47666Beitrag Uwi »

Naja, wenn es nur so ein Schnuppertag war, wohl eher nicht bzw. weiß ich es nicht - ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis sollte m.E. schon zustande kommen.
Casavio
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Beitrag: # 47707Beitrag Casavio »

Wer in Deutschland sozialversicherungspflichtigt beschäftigt war, diese Beschäftigung dann beendet wird, der ist max. noch 1-3 Monate nach Beschäftigungsverhältnis sozialversichert, also auch Kranken- und Unfallversichert.
In einige Ausnahmefällen können es auch 6 Monate sein.
Das gilt auch wenn man in diverse europäische Mitgliedsstaaten wohnt.
Zuletzt geändert von Casavio am Di Sep 11, 2012 6:02 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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Siggi!
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Beitrag: # 47710Beitrag Siggi! »

Casavio hat geschrieben:Wer in Deutschland sozialversicherungspflichtigt beschäftigt, war diese Beschäftigung dann beendet wird, der ist max. noch 3 Monate nach Beschäftigungsverhältnis sozialversichert, also auch Kranken- und Unfallversichert.
Wo kann ich diese Regelung nachlesen? Ist die neu?

Hintergrund: Nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses wurde meine Frau im folgenden Monat zur Rückgabe ihrer Krankenversichertenkarte aufgefordert. Damit lies sich die AOK keine 3 Monate Zeit!

Gruß
Siggi
Uwi
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Beitrag: # 47711Beitrag Uwi »

Kommt mir auch komisch vor, warum sollte das Versicherungsverhältnis noch 3 Monate bestehen bleiben, wenn keine Beiträge mehr einbezahlt werden? Bist Du sicher, Casavio?
Wenn man sich arbeitslos meldet, ist das was anderes, dann läuft das ja übers Arbeitsamt weiter. Ich meine nämlich auch, mich zu erinnern, dass die Krankenkasse relativ rasch nachgefragt hat, ob ich mich freiwillig versichern will - andernfalls entfällt der Leistungsanspruch, die Versicherungskarte wurde allerdings nicht eingefordert.
Casavio
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Beitrag: # 47714Beitrag Casavio »

Ups, Ihr habt Recht.
Meine Informationen waren noch aus der Zeit vor der Krankenversicherungsreform
Heutzutage ist man nur 4 Wochen nach Ablauf des Monats Krankenversichert, der nach dem Monat erfolgte als man den letzten Beitrag zahlte.
3 Monate hat man heutzutage nur noch die Nachversicherungsmöglichkeit.
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Siggi!
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Beitrag: # 47715Beitrag Siggi! »

Die Situation, die ich beschrieben habe, ist aus dem Jahr 2004. Das war meines Wissens vor der Reform.

Gruß
Siggi
Casavio
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Beitrag: # 47750Beitrag Casavio »

Habe gestern noch einmal genau nachgefragt.
Gesetzliche Krankenversicherungsschutz besteht für 1 Kalendermonat weiterhin, unter bestimmten Umständen sogar bis zu 3 Monate.
Die Krankenversichertenkarte sagt nicht aus, das man Krankenversichert ist oder nicht, die wird jedem der gesetzlich Krankenversichert wird, ausgestellt.
Nach regulärer Beendigung der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Karte als Eigentum der Krankennkasse zurückgefordert oder die Karte soll vernichtet werden.
Das hat aber nichts mit dem stillschweigenden verlängerten Krankenversicherungsschutz zu tun.

Die jetzige Information stammt von der AOK Rheinland, die erste Information stammt von der Barmer.

Dies ist gedacht wenn bei einem Wechsel des Arbeitgebers der Wechsel nicht nahtlos erfolgt und man sich auch nicht beim Arbeitsamt meldet.
Bsp. Man hört zum 31.08 auf und beginnt am 01.10.
In dem Monat der September möchte man in den Urlaub fahren.
Das geht nur wenn man sich nicht arbeitslos meldet.
Meldet man sich arbeitslos, so ist der Urlaub gestrichen.
Für diese Überbrückungszeit, die übrigens von den Arbeitsämtern nicht ungern gesehen ist, wird der erweiterte Krankenversicherungsschutz aufrecht erhalten.

Bei Arbeitnehmern im Gastgewerbe wird dies auch von der BKK Essanelle so praktiziert. ( persönliche Erfahrung )
Smilla
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Beitrag: # 47762Beitrag Smilla »

Also zu dem Thema Krankenversicherung in Österreich kann ich auch was erzählen.

Ich bin im Mai hier nach Österreich gezogen, auch zu meinem Freund. War in D Krankenversichert. Erst über meinen damaligen AG - dort hatte ich dann einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, Abfindung bekommen und bin damit zu meinem Freund nach Österreich gezogen. Habe hier beim zuständigen Arbeitsamt (AMS) angefragt wie das nun läfut. Die sagten mir, sie können mir Sachen zusenden, Jobangebote etc., aber Leistungen bekomme ich erst dann, wenn ich mal in Österreich gearbeitet habe - verständlich.

Dann war ich bei der Gebietskrankenkasse um mich hier freiwillig versichern zu lassen. Die Dame sagte mir dann, dass es alles kein Problem wäre, ich müsse nur meine alte Krankenversicherung in D kündigen, dann bekomme ich ein Formular und mit dem soll ich dann wiederkommen. Gesagt - getan. Ich also mit diesem Formular wieder zu der Gebietskrankenkasse hier nach Österreich und dann hiess es - jaa, wir können Sie schon hier versichern aaaaber, sie zahlen erst einmal 6 Monate lang in unsere Kasse ein (da sie ja noch nie eingezahlt haben), 300€ pro Monat und ab dem 7. Monat sind sie dann hier versichert. Dann habe ich gefragt, was denn in der Zwischenzeit ist, wenn mir was passiert wenn ich ja erst in 7 Monaten versichert bin, ob ich dann Pech habe? Daraufhin meinte sie nur, ja, der Schutz tritt erst in 7 Monaten auf, nach dem ich 6 Monate lang 300€ pro Monat gezahlt habe. Ende vom Lied, ich habe mich freiwillig bei meiner deutschen Krankenkasse versichern lassen, die die Hälfte im Monat kostet und ich sofortigen Schutz habe.
Freiwllig versichern lassen hier in Österreich würde ich nicht empfehlen als Einwanderer.
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