Auswandern nach Amsterdam - Immobilien & Steuern?
Moderator: Moderatoren
Auswandern nach Amsterdam - Immobilien & Steuern?
Hallo zusammen,
ich möchte auswandern. Zu mir: ende 20, 2 Diplome von etablierten deutschen Universitäten. Verdiene meinen Unterhalt mit Börsenhandel.
Frage 1: Wie sieht es mit Spelulationsfristen bei Aktien und Steuern auf Kursgewinne sowie auf Zinseinnahmen aus?
Frage 2: Ich habe in Deutschland diverse Immobilien erworben. Muss ich die Mieteinnahmen dann in Deutschland oder in Holland (wenn ja, mit welchem %Satz) versteuern ?
Frage 3: Wie finde ich einen Makler bei dem ich eine Immobilie in Amsterdam erwerben kann? (Habe ewig gegoogelt, aber das bringt nur so Ferienwohnungsmist und keine vernünftigen Häuser)
Frage 4: Habe ich steuerliche Vorteile in Holland, wenn ich mich an der Universität einschreibe?
Beste Grüße aus dem beschissenen München
MfG
ich möchte auswandern. Zu mir: ende 20, 2 Diplome von etablierten deutschen Universitäten. Verdiene meinen Unterhalt mit Börsenhandel.
Frage 1: Wie sieht es mit Spelulationsfristen bei Aktien und Steuern auf Kursgewinne sowie auf Zinseinnahmen aus?
Frage 2: Ich habe in Deutschland diverse Immobilien erworben. Muss ich die Mieteinnahmen dann in Deutschland oder in Holland (wenn ja, mit welchem %Satz) versteuern ?
Frage 3: Wie finde ich einen Makler bei dem ich eine Immobilie in Amsterdam erwerben kann? (Habe ewig gegoogelt, aber das bringt nur so Ferienwohnungsmist und keine vernünftigen Häuser)
Frage 4: Habe ich steuerliche Vorteile in Holland, wenn ich mich an der Universität einschreibe?
Beste Grüße aus dem beschissenen München
MfG
schau mal hier http://www.razyboard.com/system/user_auswanderer.html ein neues Forum für Auswanderer -Niederlande ,ohne Moderatoren von User für User
hallo blub,
zu frage 1 und 2: Es gibt keine Spekulationsfristen. 4% des Vermögen, dass über einen einen Freibetrag von knapp 20.000 Euro liegt muss versteuert werden. D.h. das wird zu deinem Einkommen gezählt. Ausländische Mieteinnahmen gehören da auch dazu.
Genaueres unter www.belastingdienst.nl (auch in englisch)
zu frage 3: schau mal unter www.funda.nl. Das ist das grösste Wohnungsportal in Holland. Da erfährt man auch welcher makler die Wohnung anbietet.
zu frage 4: noch nie gehört. Kann ich mir nicht vorstellen.
Sprache: Mit Englisch kommt man sehr gut durch. Vorallem in Amsterdam. Und wenn man vor Ort ist lernt man die Sprache eigentlich im Alltag recht schnell.
Viel Erfolg
zu frage 1 und 2: Es gibt keine Spekulationsfristen. 4% des Vermögen, dass über einen einen Freibetrag von knapp 20.000 Euro liegt muss versteuert werden. D.h. das wird zu deinem Einkommen gezählt. Ausländische Mieteinnahmen gehören da auch dazu.
Genaueres unter www.belastingdienst.nl (auch in englisch)
zu frage 3: schau mal unter www.funda.nl. Das ist das grösste Wohnungsportal in Holland. Da erfährt man auch welcher makler die Wohnung anbietet.
zu frage 4: noch nie gehört. Kann ich mir nicht vorstellen.
Sprache: Mit Englisch kommt man sehr gut durch. Vorallem in Amsterdam. Und wenn man vor Ort ist lernt man die Sprache eigentlich im Alltag recht schnell.
Viel Erfolg
Laut DBA hat Deutschland das Besteuerungsrecht. Bei beschränkter Steuerpflicht beträgt der minimale Steuersatz 25% + Sol. Zuschlag. Der tatsächliche Steuersatz hängt von der Höhe der Einkünfte ab, kann also auch 45% + Sol. Zuschlag betragen. Wenn ein Wohnsitz in Deutschland besteht (schon das Bereithalten eines Zimmers für Wohnzwecke bei den Eltern ist ausreichend, die polizeiliche Meldung ist irrelevant für steuerliche Zwecke) dann ist man unbeschränkt steuerpflichtig. Der Steuersatz wird dann bei Anwendung des Progressionsvorbehalts ermittelt. Insgesamt ist das aber eine nicht triviale Fragestellung, für das im Forum i.a. sicher keine rechtsverbindliche Antwort erwartet werden darf.Frage 2: Ich habe in Deutschland diverse Immobilien erworben. Muss ich die Mieteinnahmen dann in Deutschland oder in Holland (wenn ja, mit welchem %Satz) versteuern ?
Wenn die Auswanderung aus steuerlichen Gründen erfolgen sollte, dann gibt es sicherlich günstigere Möglichkeiten: Z.B. Slowakei (19%), Uruguay (zur Zeit keine Einkommenssteuer), Russland/Ukraine (13% EkSt., Steuerfreiheit von Zinseinkünften). Abgesehen davon würde niemand, der z.B. hier den Wohnsitz hat, seine Auslandseinkünfte freiwillig versteuern. Das ist nicht legal, aber das Risiko ist minimal und im Entdeckungsfall kann man sich "unbürokratisch" durch Überreichung eines "Geschenks" einigen.
Gruß
Siggi