Hier ein Auszug:
...wird die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung oder Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft an Ehegatten von Deutschen oder Ausländern davon abhängig gemacht, dass der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann.
Für Ausländer, die zur Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu ihrem deutschen oder ausländischen Ehegatten ins Bundesgebiet nachziehen möchten, bedeutet dies, dass sie vor der Einreise ins Bundesgebiet einfache deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen.
Hier die komplette Information
Sollten andere Länder auch einführen. Allzu oft habe ich erleben müssen, wie manche meiner Landsleute keinen zusammenhängenden Satz sprechen konnten - ausser sie bestellten sich einen neuen Drink.

Gruss Klaus