Hallo zusammen,
ich habe eine etwas knifflige Frage. Hoffentlich kann mir jemand ein paar Tipps geben.
Ich habe (noch) einen deutschen Führerschein. Mein Erstwohnsitz ist in der Schweiz. Hier muss man innerhalb eines Jahres seinen deutschen Führerschein gegen einen schweizerischen Führerschein eintauschen lassen (ansonsten droht Nachprüfung). Die Frist ist nun bald herum.
Aber: Ich habe einen weiteren Wohnsitz in Österreich und hier ist auch mein Auto angemeldet.
Frage: Kann ich mit einem schweizerischen Führerschein auch permanent mit meinem in AT angemeldeten Fahrzeug herum fahren?
Zwischen DE und AT ist das ja überhaupt kein Problem, da EU. Aber die Schweiz spielt leider mal wieder eine Sonderlocke, da kein Mitglied des europäischen Wirtschaftsraums.
Vielen Dank für die Hilfe.
Schweizer Führerschein -fahren mit in AT angemeldetem Auto?
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Hallo,
wesentlich bei allem was mit dem Führerschein zu tun hat ist der Lebensmittelpunkt, also dort wo man sich mehr als die Hälfte des Jahres aufhält. Da es ja bei Ein- und Ausreise keinen Stempel im Pass gibt, ist die Frage, wie man dies nachweisen kann. Solange nichts schlimmes, wie z.B. ein Unfall passiert, wird dies wohl niemand merken.
Gruß
Siggi
wesentlich bei allem was mit dem Führerschein zu tun hat ist der Lebensmittelpunkt, also dort wo man sich mehr als die Hälfte des Jahres aufhält. Da es ja bei Ein- und Ausreise keinen Stempel im Pass gibt, ist die Frage, wie man dies nachweisen kann. Solange nichts schlimmes, wie z.B. ein Unfall passiert, wird dies wohl niemand merken.
Gruß
Siggi
Re: Schweizer Führerschein -fahren mit in AT angemeldetem Au
Als Deutscher kannst Du Dich in Österreich nur niederlassen, wenn Du in Österreich Deinen ERSTEN Wohnsitz hast und dadurch auch in Österreich steuerpflichtig wirst. Dass Du gleichzeitig in der Schweiz angemeldet bist, ist eine widerrechtliche Handlung von Dir.
Wie dem auch sei: Dein deutscher Führerschein ist in Österreich während 12 Monaten nach Deiner Niederlassung gültig, danach muss er durch einen österreichischen ersetzt werden (eine reine Formalität), wobei der deutsche eingezogen und an die deutschen Behörden zurückgeschickt wird. Dafür musst Du bei der Bezirkshauptmannschaft an Deinem Niederlassungsortl vorbeigehen. Also von DIR aus, es erfolgt keine "Einladung" dazu seitens der österreichischen Behörden.
Dasselbe gilt für einen Schweizer Führerschein sowie jeden anderen nicht österreichischen.
Dein wirkliches Problem ist nicht der Führerscheinü, sondern dass Du in zwei Ländern gleichzeitig offiziell niedergelassen bist. An Deiner Stelle würde ich mal Ordnung in Dein Leben bringen.
Wie dem auch sei: Dein deutscher Führerschein ist in Österreich während 12 Monaten nach Deiner Niederlassung gültig, danach muss er durch einen österreichischen ersetzt werden (eine reine Formalität), wobei der deutsche eingezogen und an die deutschen Behörden zurückgeschickt wird. Dafür musst Du bei der Bezirkshauptmannschaft an Deinem Niederlassungsortl vorbeigehen. Also von DIR aus, es erfolgt keine "Einladung" dazu seitens der österreichischen Behörden.
Dasselbe gilt für einen Schweizer Führerschein sowie jeden anderen nicht österreichischen.
Dein wirkliches Problem ist nicht der Führerscheinü, sondern dass Du in zwei Ländern gleichzeitig offiziell niedergelassen bist. An Deiner Stelle würde ich mal Ordnung in Dein Leben bringen.