Wie bekommt man deutsche Lohnsteuer im Ausland erstattet?

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moneymetty
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Wie bekommt man deutsche Lohnsteuer im Ausland erstattet?

Beitrag: # 17830Beitrag moneymetty »

Hallo Forum,

ich habe eine Steuerfrage. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen:

Ich bin zum 01.01.07 aus beruflichen Gründen in die Schweiz gezogen. ich lebe und arbeite dort (ausschliesslich). Ende Januar diesen Jahres habe ich von meinem alten deutschen Arbeitgeber noch die "Schluss"-abrechnung erhalten. Resturlaubstage und überstunden wurden mir ausgezahlt. Hierfür habe ich natürlich Lohnsteuer und Sozialabgaben bezahlt. Da sich 2007 nun dem Ende zuneigt würde ich gerne eine deutsche Steuererklärung abgeben bzw. einen Jahresausgleich durchführen, um die im Januar 07 entrichtete deutsche Steuer wiederzubekommen. Es handelte sich um die einzigen Einkünfte in der BRD im Jahr 07. Diese waren so gering, dass ich unter der Besteuerungsgrenze liege und somit die gesamte gezahlte Steuer zurückerhalten würde.

Frage: Wie kann ich die deutsche Steuer zurück bekommen? Ich habe ja für 2007 keine Lohnsteuerkarte mehr. Kann man trotzdem eine Erklärung agbegeben? Oder was kann man hier machen?

Vielen Dank für Eure Tipps.
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Siggi!
Moderator
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Beitrag: # 17838Beitrag Siggi! »

Hallo

Deutsche Steuer erhält man (wenn überhaupt) in Deutschland zurück.
Diese waren so gering, dass ich unter der Besteuerungsgrenze liege und somit die gesamte gezahlte Steuer zurückerhalten würde.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Du hattest in 2007 noch einen Wohnsitz in D (auch ein einziger Tag reicht). Dann gilt: Unbeschränkte Steuerpflicht und Welteinkommensprinzip in D. Somit müsstest Du bei der deutschen Steuererklärung die Einkünfte in der Schweiz mit angeben. Es ist für die Schweizer Einkünfte zwar keine Steuer in D zu zahlen, aber die Höhe der Steuerprogression beeinflußt sie schon.
2. Du hattest in 2007 keinen Wohnsitz in D. Dann gilt die beschränkte Steuerpflicht. Hierbei ist der minimale Steuersatz 25% ab dem 1 Euro (das Existenzminimum ist nicht mehr steuerfrei) progressiv ansteigend.

Keine Ahnung, ob es unter diesen Bedingungen (1 oder 2) überhaupt eine Rückerstattung gibt. Außerdem dürfte sich in jedem Fall die Schweiz brennend für die deutschen Einkünfte interessieren, da dadurch in der Schweiz die Steuerprogression steigt.

Sozialabgaben werden ohnehin nicht erstattet.

Gruß
Siggi
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