Erbrecht
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Erbrecht
Auf der Website des niederländischen Einwanderungsdienstes ist zu lesen, dass ein Wechsel der Staatsbürgerschaft erbrechtliche Folgen haben kann. Bedeutet es dass jemand der die Staatsbürgerschaft eines anderen (EU-)Landes annimmt, dann kein Recht mehr auf eine Erbschaft aus seiner Familie haben kann? Ich vermute, dass immer das Erbrecht des Herkunftlandes des Dahingeschiedenen gilt, also wäre wahrscheinlich interessant was das deutsche Erbrecht darüber sagt.
Wenn jemand mehr Informationen zu diesem Thema hat würde ich mich sehr freuen.
Wenn jemand mehr Informationen zu diesem Thema hat würde ich mich sehr freuen.
Innerhalb der EU wird das vermutlich nicht kritisch sein. Aber es gibt Länder, in denen Ausländer z.B. Immobilien nur unter bestimmten Bedingungen erwerben können. Fällt eine solche Immobilie, die ein Ausländer normalerweise nicht erwerben dürfte, ihm als Erbe zu, so ist er dann gezwungen, diese zu verkaufen. Auch die steuerliche Auswirkungen sind zu beachten.
Gruß
Siggi
Gruß
Siggi
- wie sagen Juristen immer:.. das muss man pruefen ! ...
... grundsaetzlich gilt erstmal das IPRG, dort wird bestimmt, was anschliessend gilt; dann Nationalitaet des Erblassers, dann dessen letzter Wohnort,... usw. - daraus ergeben sich die Erbberechtigten und daraus dann die steuerlichen Konsequenzen fuer beide;
durch die Nationalitaet wird das Rechtssystem geklaert, dass dann folgt; und in Europa haben wir min. 3 verschiedene (roemisch, germanisch, englisch......), sich z.B. beim Erbrecht und Steuerrecht erheblich unterscheiden;- gilt uebrigens auch fuer Scheidung..
... jeder Einzelfall sieht also anders aus ...
@ Siggi:
...wenn ain Einheimischer von einem Auslaender erbt, muss der auch verkaufen?
- grundsaetzlich aber: mit warmer Hand ueberreicht erspart viel Muehsal!
- Pierre -
... wherever he lais down his head was his home ...
... grundsaetzlich gilt erstmal das IPRG, dort wird bestimmt, was anschliessend gilt; dann Nationalitaet des Erblassers, dann dessen letzter Wohnort,... usw. - daraus ergeben sich die Erbberechtigten und daraus dann die steuerlichen Konsequenzen fuer beide;
durch die Nationalitaet wird das Rechtssystem geklaert, dass dann folgt; und in Europa haben wir min. 3 verschiedene (roemisch, germanisch, englisch......), sich z.B. beim Erbrecht und Steuerrecht erheblich unterscheiden;- gilt uebrigens auch fuer Scheidung..
... jeder Einzelfall sieht also anders aus ...
@ Siggi:
...wenn ain Einheimischer von einem Auslaender erbt, muss der auch verkaufen?
- grundsaetzlich aber: mit warmer Hand ueberreicht erspart viel Muehsal!
- Pierre -
... wherever he lais down his head was his home ...
Hallo Pierre,
die Situation war hier (bis 2001) wie folgt: Ausländer konnten keine Immobilien erwerben. Wandert nun ein ukrainischer Staatsbürger aus, nimmt eine andere Staatsbürgerschaft an, dann ist für die Ukraine nachher ein Ausländer, da die Ukraine keine doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt. Im Erbfall musste nun der ehemals ukrainische Staatsbürger seine Immobilien in UA verkaufen. Ein Einheimischer konnte vom Ausländer keine Immobilien erben, denn für einen Ausländer war der Immobilienbesitz verboten.
Bei weitem nicht jedes Land erlaubt es, dass Ausländer Immobilien erwerben. (Innerhalb der EU sollte es aber keine Probleme geben). Dann haben viele Länder Regelungen auf Gegenseitigkeit: Wir erlauben den Ausländern hier Immobilien zu erwerben, die unseren Staatsangehörigen es erlauben, im Heimatland des Ausländers Immobilien zu erwerben.
Gruß
Siggi
die Situation war hier (bis 2001) wie folgt: Ausländer konnten keine Immobilien erwerben. Wandert nun ein ukrainischer Staatsbürger aus, nimmt eine andere Staatsbürgerschaft an, dann ist für die Ukraine nachher ein Ausländer, da die Ukraine keine doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt. Im Erbfall musste nun der ehemals ukrainische Staatsbürger seine Immobilien in UA verkaufen. Ein Einheimischer konnte vom Ausländer keine Immobilien erben, denn für einen Ausländer war der Immobilienbesitz verboten.
Bei weitem nicht jedes Land erlaubt es, dass Ausländer Immobilien erwerben. (Innerhalb der EU sollte es aber keine Probleme geben). Dann haben viele Länder Regelungen auf Gegenseitigkeit: Wir erlauben den Ausländern hier Immobilien zu erwerben, die unseren Staatsangehörigen es erlauben, im Heimatland des Ausländers Immobilien zu erwerben.
Gruß
Siggi
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- Registriert: Sa Apr 21, 2007 11:18 pm
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¡Wie mittelleicht ist das Erben...
..hier in spassiland!
Man macht ein handgeschriebenes Testament in deutsch oder spansich und...schlurz.
Wirksam und gültig. Auf Schreibtisch legen oder gut verstecken (falls Erben ein wenig geärgert werden sollen)
Wenn Immos vererbt werden, muss der Erbe nur die persönliche Steuernummer (Codigo Unico de Impuestos = CDI) beantragen (ca. zwei Stunden Behördenzeit) und via Anwalt die "succesion" vor Gericht zugesprochen bekommen (ca. 6 - 12 Monate).
Grössere Mengen Bares sind üblicherweise im Bankschliessfach, eine Vollmacht für den Erben (NOTAR) lässt dieses öffnen ohne "succesion).
Kannmanauch ein notarielles Testament machen und dort hinterlegen.
Gran Prob:
Muttu DREI Zeugen zum Notar schleiffen, die Deine geistigen Normalzustand bestätigen.
hmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmm
Nebenprob
1.) würden dies wirklich drei meiner lieben Freunde machen, wenn unbedacht vom letzten Willen???
2.) ist, war oder wirdje sein, spassi im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ???
Man macht ein handgeschriebenes Testament in deutsch oder spansich und...schlurz.
Wirksam und gültig. Auf Schreibtisch legen oder gut verstecken (falls Erben ein wenig geärgert werden sollen)

Wenn Immos vererbt werden, muss der Erbe nur die persönliche Steuernummer (Codigo Unico de Impuestos = CDI) beantragen (ca. zwei Stunden Behördenzeit) und via Anwalt die "succesion" vor Gericht zugesprochen bekommen (ca. 6 - 12 Monate).
Grössere Mengen Bares sind üblicherweise im Bankschliessfach, eine Vollmacht für den Erben (NOTAR) lässt dieses öffnen ohne "succesion).
Kannmanauch ein notarielles Testament machen und dort hinterlegen.
Gran Prob:
Muttu DREI Zeugen zum Notar schleiffen, die Deine geistigen Normalzustand bestätigen.
hmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmm


Nebenprob
1.) würden dies wirklich drei meiner lieben Freunde machen, wenn unbedacht vom letzten Willen???
2.) ist, war oder wirdje sein, spassi im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ???

Well, my son, life is like a beanstalk...isn´t it (Gary Brooker)