Aufenthaltsgenehmigung für Rentner aus einem nicht EU Land
Verfasst: So Apr 20, 2014 11:55 am
Hallo,
die Schwiegermutter mag aus der Ukraine raus. Sie hat russische Seiten gefunden, die behaupten, es sei möglich als Rentner aus einem Nicht EU Land eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, wenn man eine Rente nachweisen kann, die größer ist, als die minimale Rente in BG. Da auf solchen Seiten oft veraltete Zahlen publizieren meine Frage: Wie hoch muss die Rente formal sein und wie viel braucht man realistischer Weise, um in BG zu leben (Wohneigentum vorausgesetzt)?
Wenn ich im Netz suche, finde ich auf Englisch nur solche schwammigen Aussagen: "i) possess a pension entitlement and means to subsist in Bulgaria;"
http://www.bulgarianproperties.com/bulg ... idence.htm
Gruß und frohe Ostern
Siggi
die Schwiegermutter mag aus der Ukraine raus. Sie hat russische Seiten gefunden, die behaupten, es sei möglich als Rentner aus einem Nicht EU Land eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, wenn man eine Rente nachweisen kann, die größer ist, als die minimale Rente in BG. Da auf solchen Seiten oft veraltete Zahlen publizieren meine Frage: Wie hoch muss die Rente formal sein und wie viel braucht man realistischer Weise, um in BG zu leben (Wohneigentum vorausgesetzt)?
Wenn ich im Netz suche, finde ich auf Englisch nur solche schwammigen Aussagen: "i) possess a pension entitlement and means to subsist in Bulgaria;"
http://www.bulgarianproperties.com/bulg ... idence.htm
Gruß und frohe Ostern
Siggi