Eine Frage zum Abmelden in D

alles, was nicht in die speziellen Länderrubriken paßt

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Elli
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Eine Frage zum Abmelden in D

Beitrag: # 3755Beitrag Elli »

Wer kann mir mal etwas dazu sagen (vielleicht dumm frag...):

Am 28.12.05 hatte ich meinen Wohnsitz in D entgültig abgemeldet. Von der Gemeinde wurde eine zukünftige Adresse in dem Zielland verlangt und von mir angegeben.

Aufgrund persönlicher Umstände war ich gezwungen, mich tatsächlich zwei Tage später nochmal hier in D anzumelden. Also ist die selbe Prozedur ein zweites Mal fällig.

Jetzt würde ich gerne wissen, womit müßte ich evtl. rechnen, wenn ich halt einfach in D nicht mehr erreichbar bin, die Adresse in Portugal ist nur eine Übergangslösung für den Moment, nicht mein entgültiger Wohnsitz auf Dauer.

Ich habe keine Strafen und oder was auch immer, kann so gesehen raus! Würde nur gerne wissen, welche Probleme möglicherweise auftreten können.


Vielen Dank!

Elli
Caribe-Klaus
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Re: Eine Frage zum Abmelden in D

Beitrag: # 3767Beitrag Caribe-Klaus »

Elli hat geschrieben:Wer kann mir mal etwas dazu sagen (vielleicht dumm frag...):
Es gibt keine dummen Fragen, nur manchmal überhebliche Antworten! :wink:

Es ist richtig, bei der Abmeldung möchten die den neuen Wohnsitz wissen. Dabei brauchst Du aber nicht die Anschrift, sondern nur das Zielland angeben. Warum ? Kann ich eigentlich auch nur vermuten. Bestimmt geht es auch um Nachforschungen (Erbschaft ect.), die Behörden hier schreiben dann die dortige Botschaft an. Nur wissen die in der Regel nicht, ob derjenige noch da ist und letztendlich wo er lebt. In vielen Ländern wird man registriert, in der Karibik z.B. gibt es kein Meldesystem, mich findet niemand.

Umgekehrt ist es genauso. Ich war registriert bei der deutschen Botschaft. Jedoch gibt die Botschaft keine Daten heraus, auch nicht bei Anfrage der Familie ect., sie bestätigen noch nicht mal, dass Du tatsächlich im Land bist - nur bei meinem Tod, wird die Familie in der Heimat unterrichtet. Jedenfalls so war es auf dem Merkblatt gedruckt, was ich damals bei der (freiwilligen) Registrierung erhielt.

Gruss Klaus
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Elli
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Abmelden aus D

Beitrag: # 3769Beitrag Elli »

Danke! Nachdem ich herausfand, daß heutzutage in D die rechte Hand nicht mehr weiß, was die linke tut bzw. die ganzen Regeln offenbar inzwischen Auslegungssache sind, glaube ich erstmal gar nichts mehr. Auf eine konkrete Frage erhält man verschiedene Antworten. Ob es mit dem finanziellen Rahmen korreliert... Nun ja...

Grüße an alle

Elli
ich
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Beitrag: # 3773Beitrag ich »

Hallo Elli,

wenn Du in Deutschland nicht mehr gemeldet bist, musst Du alle behördlichen dinge über das Konsulat, bzw. die Botschaft regeln. D.h. falls Dir mal deine Papiere abhanden kommen (Pass, Führerschein usw.) läuft alles über die Botschaft, was anscheinend manchmal recht aufwendig und zeitraubend sein kann.
Ich hab mich in Deutschland auf die Adresse meiner Eltern und im Ausland ganz normal mit der dortigen Adresse angemeldet. Machte bis jetzt keine Probleme.

MfG
Caribe-Klaus
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Beitrag: # 3775Beitrag Caribe-Klaus »

ich hat geschrieben:falls Dir mal deine Papiere abhanden kommen (Pass, Führerschein usw.) läuft alles über die Botschaft, was anscheinend manchmal recht aufwendig und zeitraubend sein kann.
Dies ist kein Problem, sie arbeiten sehr effizient in solchem Fall. Einmal musste ich den "Service" nach einem Einbruch in Anspruch nehmen. Danach mietete ich ein Schliessfach, nun waren meine Papiere sicher. :wink:

Richtig ist, wer in D nicht mehr gemeldet ist, dem werden auch hier keine Papiere ausgestellt! 1998 flog ich auf Besuch nach D und wollte dann gleich einen neuen Reisepass beantragen. Ging nicht, zuerst musste ich mich wieder anmelden. Als deutscher Staatsbürger - so sagte man mir - muss ich mich automatisch wieder anmelden, wenn mein geplanter Besuch 3 Wochen überschreitet! Ansonsten kann eine Geldstrafe erhoben werden.

Die Kehrseite der Medaille, ich meldete mich also bei einem Freund an wegen dem neuen Pass und nach ca. 2 Wochen bekam ich ein Schreiben von Vater Staat in dem stand : " Wir haben festgestellt das Sie sich wieder in D befinden. Da Sie aber weder eine Lohnsteuerkarte beantragt haben, kein selbstständiges Gewerbe angemeldet haben und auch keinerlei Sozialleistungen beziehen - wir bitten um Information, mit welchen Mitteln Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten" ! :shock:

Wie mein Pass fertig war meldete ich mich ab und flog ganz schnell wieder weg... :twisted:

Gruss Klaus
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Antje
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Beitrag: # 3834Beitrag Antje »

ich hat geschrieben:Als deutscher Staatsbürger - so sagte man mir - muss ich mich automatisch wieder anmelden, wenn mein geplanter Besuch 3 Wochen überschreitet! Ansonsten kann eine Geldstrafe erhoben werden.
Davon habe ich noch nie was gehört. Meine Guete - was es nicht alles fuer Regeln und Gesetze gibt! Woher soll man die alle wissen?! Vermutlich bricht man als Deutsche(r) Tag-täglich Gesetze, meist ohne es je zu erfahren :wink:
NobiHK
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Beitrag: # 3867Beitrag NobiHK »

ich

D.h. falls Dir mal deine Papiere abhanden kommen (Pass, Führerschein usw.) läuft alles über die Botschaft,
Hallo ich, das kann von mir nicht ganz bestaetigt werden. Pass ja okey aber Fuehrerschein ( Internationaler ) ist nicht ist ueber die Botschaft erhaeltlich. Bin nicht in D gemeldet. Hatte zunaechst versucht ueber meine Mutter am letzten Wohnort einen Internationalen Fuehrerschein zubekommen, da aber dort nicht mehr gemeldet wurde freundlich abgewunken. Deutsches General Konsulat in Hong Kong konnte mir mit Internationalem Fuehrerschein auch nicht dienen, gab mir allerdings den Tip mit meinen deutschen Fuehreschein eine Hong Kong Driver Lizenz zu beantragen um dann in weiterem Verlauf einen von Hong Kong ausgestellten Internationalen Fuehrerschein zu erhalten

Manchmal fuehren Umweg zum Ziel !!
Caribe-Klaus
" Wir haben festgestellt das Sie sich wieder in D befinden. Da Sie aber weder eine Lohnsteuerkarte beantragt haben, kein selbstständiges Gewerbe angemeldet haben und auch keinerlei Sozialleistungen beziehen - wir bitten um Information, mit welchen Mitteln Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten" !

Als deutscher Staatsbürger - so sagte man mir - muss ich mich automatisch wieder anmelden, wenn mein geplanter Besuch 3 Wochen überschreitet! Ansonsten kann eine Geldstrafe erhoben werden.
Hallo Caribe - Klaus,

das ist doch ein Scherz oder ??? Kann ich doch nicht wirklich glauben ?
Oder ist das Schreiben vielleicht in deiner Person begruendet, Steuern oder was auch immer evtl. nicht bezahlt ?? Bitte nicht als persoenlichen Angriff etc. betrachten.

Gruesse aus Hong Kong

mod-edit: quote-optik verbessert
Zwangslaeufig wird mit jedem neuen Tag die Anzahl der Menschen die mich mal .$!!*&@?)(@#!!!!#@#%<! koennen immer groesser
Caribe-Klaus
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Beitrag: # 3874Beitrag Caribe-Klaus »

@ NobiHK

Nein, das entsprach leider der Realität. Und hat nicht's mit meiner Person zu tun, denn ich befinde mich z.Z. in Deutschland, angemeldet und niemand hat irgendeine Forderung an mich. :wink:

Gruss Klaus
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colon
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Beitrag: # 5299Beitrag colon »

Caribe-Klaus hat geschrieben:
ich hat geschrieben:Als deutscher Staatsbürger - so sagte man mir - muss ich mich automatisch wieder anmelden, wenn mein geplanter Besuch 3 Wochen überschreitet! Ansonsten kann eine Geldstrafe erhoben werden.
Davon habe ich noch nie was gehört. Meine Guete - was es nicht alles fuer Regeln und Gesetze gibt! Woher soll man die alle wissen?! Vermutlich bricht man als Deutsche(r) Tag-täglich Gesetze, meist ohne es je zu erfahren
Hola,

die Erfahrung von Klaus mit dem deutschen Finanzamt ist nichts Neues. Wenn man als Deutscher ins Ausland geht, meldet man sich nur in ein Zielland ab. Die Adresse ist für die Behörden uninteressant, weil man z.B. im Ausland verwaltungsbescheide eh nicht zustellen darf/kann und man Umzüge dort auch nicht nachvollziehen könnte.

Die Abmeldung des Auslandes wird schon immer automatisch dem zuständigen Finanzamt gemeldet. Das Finanzamt geht dann ersteinmal davoin aus, daß der Auswandererer in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig ist, bzw. man kümmert sich evtl. schnell noch um "Altlasten". Andere Behörden (außer vielleicht mittlerweile die Arbeitsagentur) erhalten keine Mitteilung.

Kommt man aus dem Ausland zurück, wird auch dieses von der Meldebehörde der Gemeinde automatisch an das Finanzamt gemeldet. Das heißt für das Finanzamt: aha, schon wieder ein Steuerpflichtiger zugezogen. So weit ist das eigentlich nicht ungewöhnlich und legitim. Dann aber innerhalb von drei Wochen sofort einen frechen Brief zu schicken, das ist schon ziemlich stark. Diese Praxis ist von Finanzamt zu Finanzamt verschieden, aber vielleicht strebte da gerade jemand nach Beförderung...

Saludos de las Islas Canarias
Colon (Bill)
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hopeanuoli
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Beitrag: # 7340Beitrag hopeanuoli »

Meine Frage ist folgende:

Ich werde kommendes Jahr als aupair nach Finnland gehen. Sofern es mir dort nach 12 Monaten immer noch so gut gefällt wie bisher, plane ich auch dort zu bleiben.

Die Frage ist nun: Was muss ich in Deutschland behördentechnisch veranlassen? Muss ich meinen Wohnsitz abmelden, oder kann ich den auf meine Eltern "umlegen"? Bin ich dann immer noch in Deutschland sozialversichert?

Diese Geschichten, die ihr da schreibt, wg. der Behörden mit An- u. Abmelden ... urgh ... nix wie weg hier. Da krieg ich ja Alpträume! :shock:
Caribe-Klaus
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Beitrag: # 7343Beitrag Caribe-Klaus »

hopeanuoli hat geschrieben:Bin ich dann immer noch in Deutschland sozialversichert?
Welcome im Forum !

Nein, Du bist in D nach Deinem Wegzug in´s Ausland nicht mehr sozialversichert. Schon alleine wegen noch ankommender Post ect. würde ich einen 2. Wohnsitz z.B. bei Deinen Eltern anmelden. Zumindest, bis Du eine endgültige Entscheidung getroffen hast.

Gruss Klaus
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Siggi!
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Beitrag: # 7350Beitrag Siggi! »

Hallo Klaus,
würde ich einen 2. Wohnsitz z.B. bei Deinen Eltern anmelden.
Das geht leider nicht. Einen 2. Wohnsitz kann man in D nur dann anmelden, wenn der 1. auch in D ist. Wenn man also den Hauptwohnsitz abmeldet, dann ist der einen Wohnsitz bei den Eltern nach deutscher Definition der 1. auch wenn man defakto den Lebensmittelpunkt im Ausland hat.

Gruß
Siggi
Caribe-Klaus
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Beitrag: # 7358Beitrag Caribe-Klaus »

Immer diese Besserwisser... :twisted:

Ich war von 1992 - 1996 in D angemeldet, obwohl ich da schon längst offiziell in die Karibik abgemeldet war. Meiner Meinung nach mit dem 2. Wohnsitz bei meinen Eltern - aber nun bin ich mir nicht mehr so sicher.

Also einfach Anfragen beim Einwohnermeldeamt !

Gruss Klaus
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hopeanuoli
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Beitrag: # 7374Beitrag hopeanuoli »

Ohhhh - Einwohnermeldeamt ... ich glaub die haben mich eh schon aufm Kicker :lol: :lol:

Aber ich werd die wohl mal wieder mit einem Besuch "beehren"

Danke für die Info
Schrumpfgermane
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Die deutsche Buerokratie und der Amtsschimmel!

Beitrag: # 8800Beitrag Schrumpfgermane »

Wenn ich diese Beitraege hier so lese dann scheine ich foermlich den Gestank des deutschen Amtsschimmels zu riechen!
Ich bin schon seit 20 Jahren "weg" aus Deutschland und war in der Zeit nur zweimal dort auf Besuch, wurde in Frankfurt vom Zoll schon mit merkwuerdigen Fragen bombardiert wie z.B. "sie leben in Neuseeland!?"
oder "wie longe werdense bleeben" (das brachte Erinneringen an die Transitfahrten nach Berlin wieder) und dachte mir so meinen Teil dazu.
Wenn ich aber hier nun diese Horrorstories durchlese wo man mit Strafandrohung rechnen muss wenn man sich nicht wieder anmeldet dann geht mir schon der Hut hoch bevor ich mich naechstes Jahr wieder mal in den Flieger setze und fuer ein kleines Vermoegen um die halbe Welt fliege um meine Verwandten zu besuchen.
Warum boykottieren wir nicht Alle mal diesen ganzen totalen Kontrollkram indem wir uns einfach nicht mehr ab-oder anmelden, weder in Deutschland noch bei der deutschen Botschaft im Ausland.
Am Ende schmeissen wir dann Alle unsere Paesse weg und machen einen auf Asyl, vielleicht wirds dann einfacher damit. Schlimmer gehts ja kaum noch!
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