Auswandern

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Reisen macht Spaß!

Sprachreisen
Das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden, fremde Länder kennenlernen und in einem die Sprache lernen.

Bereits für 8jährige Schulkinder gibt es Möglichkeiten mit Schülersprachreisen, zum Beispiel Englisch in Dublin oder Französisch in Antibes.

Aber auch Sprachtraining für den Beruf steht zur Verfügung, genau wie Sprachreisen für Erwachsene.

Weitere Informationen:

Sprachreisen mit carpe diem



Gerade zu Zeiten von Pisa wird es immer wichtiger, Schüler auf besonderem Wege zu fördern. Eine gute Möglichkeit dazu bieten die internationalen Schüleraustausch-Programme unseres Partners TravelWorks. Während eines High School Aufenthalts im Ausland können die Teilnehmer nicht nur ihre Sprachkenntnisse deutlich verbessern, Sie entdecken auch neue Kulturen und Menschen und werden selbstsicherer und selbstständiger. Sie entwickeln ihre Persönlichkeit, lernen Verantwortung zu übernehmen und werden offen gegenüber neuen Herausforderungen. Auch bei einem späteren Einstieg in die Berufswelt kann ein längerer Auslandsaufenthalt gepaart mit guten Sprachkenntnissen viele Türen leichter öffnen. Mehr lesen



Die Flamenco Sprachreisen GmbH mit Sitz im Linz bietet ebenfalls Sprachreisen an, Ziele sind hier zum Beispiel Spanien, Argentinien oder auch Lateinamerika: flamenco-sprachreisen.de




Tipp: Wenn man an einem Sprachkurs aus überwiegend beruflichen Gründen teilnimmt, dann können die Reisekosten abgesetzt werden, auch wenn der Kurs an einem Urlaubsort im europäischen Ausland stattfindet.

Der Bundesfinanzhof hat zugunsten einer Frau geurteilt, die in Andalusien an einem Spanisch-Kurs teilgenommen hat. Die Begründung: Für ihre Arbeit muß sie spanisch können und im Land, wo die entsprechende Sprache auch gesprochen wird, lernt man am besten.

Für eine aus beruflichen Gründen durchgeführte Sprachreise kann man also Kursgebühren, Fahrtkosten und die Unterbringung anrechnen. Auch eine Verpflegungspauschale für die Zeit, in der man nicht zuhause ist, kann man angeben. Je nach Land ist diese Pauschale unterschiedlich hoch. Im Zweifelsfalle den Steuerberater fragen.

Bundesfinanzhof, Aktenzeichen: VI R 89/02
Quelle: Finanztest 8/2006 S. 62




Siehe auch Anzeigen für Sprachschulen im Ausland.



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